NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Anerkennung der Regularien der Turngemeinde Rottweil-Altstadt 1893 e.V.

Mit der Aufnahme in den Verein erhalte ich Kenntnis und erkenne ausdrücklich die Satzung und Vereinsordnung und die jeweils gültigen Beitragssätze an (siehe Homepage).

Im Verein leiten auch minderjährige Übungsleiter teilweise alleine den Trainingsbetrieb, darüber bin ich informiert und einverstanden. 

Mit Fotoveröffentlichungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen, Zeitungsartikeln, Berichten und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Turngemeinde Rottweil-Altstadt 1893 e.V. bin ich ebenfalls einverstanden.

Ich bin mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der angegebenen Daten durch den Verein zur Mitgliederverwaltung im Wege der elektronischen Datenverarbeitung einverstanden. Mir ist bekannt, dass dem Aufnahmeantrag ohne dieses Einverständnis nicht stattgegeben werden kann. Unser Verein ist verpflichtet diemitgliedsbezogenen angegebenen Daten an den Fachverband zu übermitteln. Mit dieser Übermittlung im Rahmen des Vereinszwecks bin ich einverstanden. 

Die Vereinssatzung kann bei der Vorstandschaft eingesehen werden. 

Meine Einwilligung erfolgt freiwillig. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Generalversammlung festgesetzt. Er ist gültig bis in einer kommenden Jahreshauptversammlung ein neuer Beitrag beschlossen und genehmigt wird. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich per Sepa-Lastschrift eingezogen. 

Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, diese wird jeweils zum 31.12. des aktuellen Kalenderjahres wirksam.

Beitragshaftung für minderjährige Mitglieder:

Ich als gesetzlicher Vertreter genehmige hiermit den Beitritt meines Kindes und übernehme bis zu der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) die persönliche Haftung für die Beitragspflichten meines Kindes gegenüber der Turngemeinde Rottweil-Altstadt 1893 e.V. Die Mitgliedschaft eines Kindes endet nicht mit der Volljährigkeit (18. Lebensjahr) sondern setzt sich automatisch fort.